Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Verkorkste Testamente

 

Einmal las ich, daß die DVEV , eine Vereinigung von Erbrechtlern, der ich angehöre, einen Testaments - Workshop für Kollegen  veranstaltete.

 

Oh, dachte ich, gute Idee, das machst Du auch mal mit Deinen Hörern bei der VHS. Denn wenn man immerzu vorträgt zum Thema "Erben und Vererben", wird das irgendwann langweilig, man mag  sich selbst nicht mehr zuhören.

 

Also, gesagt - getan. Testaments-Workshop angeboten in Dortmund bei der Altenakademie im Westfalenpark.

(Macht Spaß, solch eine "Trockenübung"...)

 

Eine dreiviertel Stunde erklärte ich den durchweg gebildeten und nicht unvermögenden Seniorinnen und Senioren, daß ihre  Testamente zunächst eine Frage beantworten müßten, nämlich:

 

Wer wird Erbe ?

 

Ich erklärte ihnen weiter, daß wir im Erbrecht das Prinzip der  G e s a m t r e c h t s n a c h f o l g e  hätten:

 

Beim Tode einer Person geht ihr Vermögen ( Erbschaft ) "als  G a n z e s "  auf eine oder mehrere andere  Personen (Erben)

über (§ 1922 BGB) .

 

Was passierte ?

 

Nach der Pause haben wir uns gegenseitig die Probe-Testamente vorgelesen und fast alle hatten sinngemäß aufgeschrieben :

 

Mein Haus bekommt der und der, mein Barvermögen die und die, meinen Schmuck erhält meine Nichte, die Jagdwaffen meines Mannes bekommt mein Neffe.

 

Auch Sie finden das völlig o.k. ?

 

Tja, leider ist es anders!

 

Ich, d.h. der Erblasser, muß zunächst klären, wer  E r b e  wird - und mit welchem  A n t e i l (Quote).

 

Soll der "Erbe" des Hauses "alles" bekommen mit Ausnahme des Barvermögens, des Schmuckes und der Jagdwaffen ?

 

Oder soll er sich das Erbe teilen, mit der Person, die das Barvermögen erhält und mit ihr eine Erbengemeinschaft bilden ?

 

Dann wären nur Nichte und Neffe die Vermächtnisnehmer (was ist das nun wieder ?).

 

Andernfalls wäre auch der Empfänger des Barvermögens nur Vermächtnisnehmer.

 

Und was ist mit den Schulden ?

 

"Schulden sind keine", sagen meine wohlanständigen Senioren sofort.

 

"Aha", sage ich, "und was ist mit den Beerdigungskosten, den Kosten für den Grabstein und der Grabpflege für die nächsten 15 bis 30 Jahre ? Und was ist, wenn die Seniorenresidenz noch zwei Monatsbeträge fordert ?"

 

Spätestens dann dämmert es den Hörern, daß diese Dinge unklar bleiben, das Testament also ausgelegt werden muß, wenn es beim Ursprungswortlaut bliebe.

 

So läßt sich zusammenfassen:

 

Am Nichtverständnis des Grundsatzes der Gesamtrechtsnachfolge scheitern eigenhändige Testamente sehr oft. Man stellt sich sein Vermögen  im einzelnen vor und verteilt es testamentarisch Stück für Stück ("Mein Boot, mein Haus, mein...") . Am Ende weiß kein Mensch genau, wer Erbe ist.

 

Ich muß meine Aufzeichnungen nachsehen. Ich schätze, es sind mindestens ein Drittel der Testamente, auf die das zutrifft, eine katastrophale Quote, wenn man bedenkt, welche Probleme das verursacht.

 

Und das ist nur der Kardinalfehler eigenhändiger Testamente.

 

(Lesen Sie hierzu "Hl 3 König"!)

 

Die Liste der "Klassiker" an Fehlern in eigenhändigen Testamenten ist lang. Unter der Überschrift "Verkorkste Testamente" könnte ich einige exemplarisch verdeutlichen.

 

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